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| § 10 | 10004 | 20.10.04 | 02.12.05 |
Anliegen: |
Ist eine Arbeit zumutbar, wenn für unter 3-jährige Kinder eine Betreuungsperson zur Verfügung steht bzw. stehen könnte? |
Antwort: |
Die Erziehung des Kindes ist nicht mit der Aufnahme einer Arbeit
vereinbar, wenn das Kind das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Es ist dabei
unerheblich, ob eine betreuende Person/Stelle vorhanden ist. In einer Familie mit einem Kind, das das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann sich nur ein Partner wegen der Kinderbetreuung auf die Unzumutbarkeit der Arbeitsaufnahme berufen. |
Hinweise: |
| Ersteller: | S 11 - BHM |