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| § 10 | 10005 | 19.11.04 | 19.11.07 |
Anliegen: |
Kann von Eltern verlangt werden, dass der arbeitslose Elternteil Elternzeit nimmt, damit nicht durch Wegfall des Erwerbseinkommens des anderen Elternteils Bedürftigkeit eintritt? |
Antwort: |
Nach § 15 Abs. 3 BErzGG ist grds. frei wählbar, welcher
Elternteil Erziehungszeit in Anspruch nimmt.
Allerdings stellt § 8 Abs. 1 Satz 3 BErzGG den Grundsatz auf, dass für die Zeiten, in denen während der Elternzeit kein Erziehungsgeld bezogen wird, der Nachrang des SGB II gilt. Aus der Gesetzesbegründung zur Novellierung des BErzGG ergibt sich, dass sich aus der Möglichkeit, dass beide Eltern die Elternzeit in Anspruch nehmen, keine Mehrbelastungen der Fürsorgesysteme ergeben sollten. Ausgehend von diesem gesetzgeberischen Willen ist es sachgerecht, den noch arbeitenden Elternteil auf die Nachrangigkeit der Grundsicherung zu verweisen und ihn zur Weiterführung der Erwerbstätigkeit aufzufordern, wenn dadurch Hilfebedürftigkeit vermieden wird. |
Hinweise: |
Die geänderte Antwort entspricht der Auffassung des BMAS
und des BMFSFJ.
Zum BEEG siehe Eintrag 10006 zu § 10. |
| Ersteller: | S 11 - BHM |