Paragraph: |
Nr.: |
Eingestellt am: |
Geändert am: |
Gültig bis: |
|||
| § 11 | 10025 | 06.10.04 | 14.08.06 |
Anliegen: |
Das minderjährige Kind des Antragstellers lebt im
Ausland. Der Antragsteller erhält jedoch als Kindergeldberechtigter
Kindergeld für das Kind. Ist das KG als Einkommen des Antragstellers zu berücksichtigen? |
Antwort: |
Grundsätzlich ist Kindergeld, das für zur BG gehörende
Kinder gezahlt wird, Einkommen der Kinder, soweit es für die Sicherung ihres
Lebensunterhalts benötigt wird (§ 11 Abs. 1 S. 3 SGB II). Kindergeld für volljährige Kinder, die nicht im Haushalt des Kindergeldberechtigten leben, ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 8 der Alg II-V nicht als Einkommen des Kindergeldberechtigten zu berücksichtigen, wenn er glaubhaft nachweisen kann (z.B. durch Vorlage eines Kontoauszugs), dass er das Kindergeld an das (im Ausland lebende) Kind weiterleitet. Die genannte Vorschrift ist analog auf minderjährige Kinder anzuwenden. Kann der Hilfebedürftige die Weiterleitung des Kindergeldes nicht nachweisen, so ist das Kindergeld bei ihm als Einkommen zu berücksichtigen. |
Hinweise: |
| Ersteller: | SP II 21 |