Kindergeld für im Ausland lebende Kinder

 

Paragraph:

Nr.:

Eingestellt am:

Geändert am:

Gültig bis:

  § 11, 11a, 11b 10025 06.10.04 06.10.11  

 Anliegen:

Das minderjährige Kind der leistungsberechtigten Person lebt im Ausland. Das Elternteil erhält jedoch als kindergeldberechtigte Person Kindergeld für dieses Kind.

Ist das KG als Einkommen der leistungsberechtigten Person zu berücksichtigen?

 Antwort:

Kindergeld, das für Kinder der leistungsberechtigten Person, die nicht in deren Haushalt leben, gezahlt wird, ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 8 der Alg II-V nicht als Einkommen der kindergeldberechtigten Person zu berücksichtigen, wenn diese glaubhaft nachweisen kann (z.B. durch Vorlage eines Kontoauszugs), dass sie das Kindergeld an das nicht im Haushalt (also auch im Ausland) lebende Kind weiterleitet.

Kann die kindergeldberechtigte Person die Weiterleitung des Kindergeldes nicht nachweisen, ist das Kindergeld bei ihr als Einkommen zu berücksichtigen.

 Hinweise:

 
Ersteller: SP II 21