Kindergeld für im Ausland lebende Kinder

 

Paragraph:

Nr.:

Eingestellt am:

Geändert am:

Gültig bis:

  § 11 10025 06.10.04 14.08.06  

 Anliegen:

Das minderjährige Kind des Antragstellers lebt im Ausland. Der Antragsteller erhält jedoch als Kindergeldberechtigter Kindergeld für das Kind.
Ist das KG als Einkommen des Antragstellers zu berücksichtigen?

 Antwort:

Grundsätzlich ist Kindergeld, das für zur BG gehörende Kinder gezahlt wird, Einkommen der Kinder, soweit es für die Sicherung ihres Lebensunterhalts benötigt wird (§ 11 Abs. 1 S. 3 SGB II).

Kindergeld für volljährige Kinder, die nicht im Haushalt des Kindergeldberechtigten leben, ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 8 der Alg II-V nicht als Einkommen des Kindergeldberechtigten zu berücksichtigen, wenn er glaubhaft nachweisen kann (z.B. durch Vorlage eines Kontoauszugs), dass er das Kindergeld an das (im Ausland lebende) Kind weiterleitet.
Die genannte Vorschrift ist analog auf minderjährige Kinder anzuwenden.

Kann der Hilfebedürftige die Weiterleitung des Kindergeldes nicht nachweisen, so ist das Kindergeld bei ihm als Einkommen zu berücksichtigen.

 Hinweise:

 
Ersteller: SP II 21