Anrechnung bei Altersteilzeit

 

Paragraph:

Nr.:

Eingestellt am:

Geändert am:

Gültig bis:

  § 11, 11a, 11b 10063 21.12.04 06.10.11

 Anliegen:

Wie ist der Aufstockungsbetrag zum Arbeitsentgelt, der älteren Arbeitnehmern bei Inanspruchnahme von Altersteilzeit gezahlt wird, bei der Einkommensanrechnung zu berücksichtigen?

 Antwort:

Arbeitnehmer, die in Altersteilzeit beschäftigt sind - Arbeitszeit und Arbeitsentgelt sind um 50 % reduziert -, erhalten zusätzlich einen Aufstockungsbetrag von mindestens 20 % des reduzierten Bruttolohns. Dieser Betrag ist grundsätzlich steuer- und sozialversicherungsfrei (brutto = netto). Daneben werden zusätzliche Beiträge zur Rentenversicherung gewährt.
Durch die Zahlung des Aufstockungsbetrags sollen Lohnnachteile, die dem Arbeitnehmer durch die Verminderung seiner Arbeitszeit entstehen, zumindest teilweise ausgeglichen werden. Der Aufstockungsbetrag dient folglich demselben Zweck wie reguläres Erwerbseinkommen und ist deshalb bei der Einkommensanrechnung nach dem SGB II als solches zu betrachten.

Auch bei der Ermittlung des Freibetrags nach § 11b Abs. 3 ist der Aufstockungsbetrag einzubeziehen. Berechnungsgrundlage ist dann: Brutto-Arbeitsentgelt + Aufstockungsbetrag.

Beispiel:

Herr A (55 Jahre) ist in Altersteilzeit beschäftigt und hat seine Arbeitszeit deshalb um 50 % reduziert. Das monatliche Brutto-Einkommen (bei 20 Wochenstunden) von Herrn A beträgt 800 € (631 € netto), außerdem erhält er einen Aufstockungsbetrag in Höhe von 160 € monatlich sowie zusätzliche Beiträge zur Rentenversicherung.
Zusätzlich beantragt Herr A Alg II.

Berechnung:

Einkommen                                                                                                                     Bedarf

   800 € Bruttoeinkommen
   631 € Nettoeinkommen                                                                                                364 € Regelbedarf
+ 160 € Aufstockungsbetrag                                                                                           350 € Miete
----------------------------------------------------------------                                                           50 € Nebenkosten
   960 € Gesamteinkommen (brutto)                                                                               -------------------------------
   791 € Gesamteinkommen (netto)                                                                                 764 € Gesamtbedarf
- 100 € Grundfreibetrag                                                                                                  - 519 € Einkommen
- 172 € Freibetrag n. § 11b Abs. 3 SGB II                                                                      --------------------------------
----------------------------------------------------------------                                                         245 € Restbedarf
  519 € berücksichtigungsfähiges Einkommen

Ergebnis: Herr A erhält Alg II in Höhe von 245 €.

 Hinweise:

 
Ersteller: SP II 21 - CRN