PKW als Geschenk

 

Paragraph:

Nr.:

Eingestellt am:

Geändert am:

Gültig bis:

  § 11, 11a, 11b 10079 09.03.05 06.10.11

 Anliegen:

Eine leistungsberechtigte Person bekommt während des laufenden Alg II-Bezugs von ihren Eltern einen Pkw im Wert von 5.000 € geschenkt.

Handelt es sich um Einkommen i.S.d. § 11 SGB II, weil sich die geldwerten Mittel der leistungsberechtigten Person vermehren oder ist der Pkw wie Vermögen nach § 12 SGB II zu behandeln?

Antwort:

Grundsätzlich ist alles, was in der Bedarfszeit wertmäßig hinzukommt, Einkommen. Die Berücksichtigung des Geschenkes als Einkommen würde jedoch eine unbillige Härte darstellen, sofern es sich um den ersten Pkw der leistungsberechtigten Person handelt. Durch das Vorhandensein eines Pkw wird zudem die Mobilität erheblich gesteigert. Hätte die leistungsberechtigte Person den Pkw kurz vor der Antragstellung erhalten oder würde sie nach Ablauf des aktuellen Bewilligungsabschnitts einen neuen Antrag stellen, würde der Pkw nach § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB II zum geschützten Vermögen gehören. In diesen Fall ist daher die in § 11a Abs. 5 Nr. 1 SGB II enthaltene Härtefallregelung anwendbar.

 Hinweise:

 
Ersteller: 2nd Level Leistung