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| § 11, 11a, 11b | 10081 | 20.04.05 | 26.07.11 |
Anliegen: |
Bei einer Einstiegsqualifizierung werden als Vergütung durch den Arbeitgeber 216 € monatlich gezahlt. Sind hiervon die Frei- und Abzugsbeträge nach § 11b Abs. 2 und 3 abziehbar? |
Antwort: |
Betrieblichen Auszubildenden werden die Frei- und
Abzugsbeträge bei Erwerbstätigkeit gewährt. Teilnehmer an einer
Einstiegsqualifizierung sind den zur Berufsausbildung Beschäftigten
gleichzustellen. |
Hinweise: |
Zu beachten ist , dass für Teilnehmer an einer EQ auch die beitragspflichtigen Einnahmen zur KV/ PV aus Alg II zu mindern sind. Ab 01.01.2011 beträgt die mindernd zu berücksichtigende Einnahme 272,13 €/Monat. Weiterführende Hinweise finden Sie auch in der Arbeitshilfe "Kranken- und Pflegeversicherung im Alg II". |
| Ersteller: | SP II 21 - WSN |