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| § 11 | 10081 | 20.04.05 | 07.10.08 |
Anliegen: |
Bei einer Einstiegsqualifizierung werden als Vergütung durch den Arbeitgeber 192 € monatlich gezahlt. Sind hiervon die Frei- und Abzugsbeträge nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 und Satz 2 abziehbar? |
Antwort: |
Betrieblichen Auszubildenden werden die Frei- und
Abzugsbeträge bei Erwerbstätigkeit gewährt. Teilnehmer an einer
Einstiegsqualifizierung sind den zur Berufsausbildung Beschäftigten
gleichzustellen. |
Hinweise: |
Ab dem 01.08.2008 erhöht sich die Förderobergrenze von
192 € auf 212 €. Entsprechend verändern sich die Absatzbeträge im Rahmen von
§ 11 SGB II. Zu beachten ist , dass für Teilnehmer an einer EQ auch die beitragspflichtigen Einnahmen zur KV/ PV aus Alg II zu mindern sind. Ab 01.08.2008 beträgt die mindernd zu berücksichtigende Einnahme 266 €/Monat. Weiterführende Hinweise finden Sie auch in der Arbeitshilfe "Kranken- und Pflegeversicherung im Alg II". |
| Ersteller: | SP II 21 - WSN |