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| § 11, 11a, 11b | 10082 | 09.05.05 | 06.10.11 |
Anliegen: |
Eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person lebt in einer BG mit einem dauerhaft erwerbsgeminderten Ehe(-Partner), der Leistungen der Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII erhält. Welche Auswirkung hat die Gewährung der Leistungen der Grundsicherung auf diese "Mischhaushalte"? |
Antwort: |
Hinsichtlich der Bedarfsermittlung bei sog. Mischhaushalten von SGB II- und SGB XII-Kunden siehe Eintrag 10001 zu § 9. Nach den dort genannten Grundsätzen sollte die Leistung nach dem SGB XII an den Partner der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Person ebenfalls 328 €. betragen. Aus diesem Grunde haben die Mischhaushalte keine Auswirkung im Rahmen der Einkommensanrechnung. |
Hinweise: |
| Ersteller: | S 11 - BHM |