Bedarfsgemeinschaft mit einem dauerhaft erwerbsgeminderten Ehe (-Partner)

 

Paragraph:

Nr.:

Eingestellt am:

Geändert am:

Gültig bis:

  § 11, 11a, 11b 10082 09.05.05 06.10.11  

 Anliegen:

Eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person lebt in einer BG mit einem dauerhaft erwerbsgeminderten Ehe(-Partner), der Leistungen der Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII erhält.

Welche Auswirkung hat die Gewährung der Leistungen der Grundsicherung auf diese "Mischhaushalte"?

 Antwort:

Hinsichtlich der Bedarfsermittlung bei sog. Mischhaushalten von SGB II- und SGB XII-Kunden siehe Eintrag 10001 zu § 9.

Nach den dort genannten Grundsätzen sollte die Leistung nach dem SGB XII an den Partner der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Person ebenfalls 328 €. betragen. Aus diesem Grunde haben die Mischhaushalte keine Auswirkung im Rahmen der Einkommensanrechnung.

 Hinweise:

 
Ersteller: S 11 - BHM