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| § 11, 11a, 11b | 10104 | 23.04.08 | 06.10.11 |
Anliegen: |
Ist es zulässig, die Pauschale für Verpflegung bei auswärtiger Unterbringung z. B. während einer Trainingsmaßnahme (§ 82 Nr. 2 SGB III) als Einkommen anzurechnen? |
Antwort: |
Nein, die
Verpflegungspauschale nach § 82 Nr. 2 SGB III darf nicht als Einkommen auf
das Alg II angerechnet werden. Begründung: Ist für die Teilnahme an einer Trainingsmaßnahme eine auswärtige Unterbringung erforderlich, kann dem Teilnehmer neben den pauschalierten Unterkunftskosten auch eine Pauschale für die Verpflegungskosten gewährt werden. Beide Pauschalen sind über § 11a Abs. 1 Nr. 1 SGB II ausdrücklich von der Einkommensanrechnung ausgeschlossen, da sie auf Grund einer Vorschrift des SGB II (§ 16 Abs. 1 S. 2 SGB II i. V. m. § 82 SGB III) erbracht werden, also Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch sind. |
Hinweise: |
| Ersteller: | SP II 21 - CRN |