Pauschale für Verpflegung bei auswärtiger Unterbringung

 

Paragraph:

Nr.:

Eingestellt am:

Geändert am:

Gültig bis:

  § 11, 11a, 11b 10104 23.04.08 06.10.11  

 Anliegen:

Ist es zulässig, die Pauschale für Verpflegung bei auswärtiger Unterbringung z. B. während einer Trainingsmaßnahme (§ 82 Nr. 2 SGB III) als Einkommen anzurechnen?

 Antwort:

Nein, die Verpflegungspauschale nach § 82 Nr. 2 SGB III darf nicht als Einkommen auf das Alg II angerechnet werden.

Begründung:
Ist für die Teilnahme an einer Trainingsmaßnahme eine auswärtige Unterbringung erforderlich, kann dem Teilnehmer neben den pauschalierten Unterkunftskosten auch eine Pauschale für die Verpflegungskosten gewährt werden.
Beide Pauschalen sind über § 11a Abs. 1 Nr. 1 SGB II ausdrücklich von der Einkommensanrechnung ausgeschlossen, da sie auf Grund einer Vorschrift des SGB II (§ 16 Abs. 1 S. 2 SGB II i. V. m. § 82 SGB III) erbracht werden, also Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch sind.

 Hinweise:

 
Ersteller: SP II 21 - CRN