Integration durch Austausch (IDA) - Berücksichtigung von ESF-Leistungen

 

Paragraph:

Nr.:

Eingestellt am:

Geändert am:

Gültig bis:

  § 11 10109 29.12.08    

 Anliegen:

SGB II-Kunden, die an einer im Rahmen des Projektes IDA geförderten Eingliederungsmaßnahme teilnehmen, erhalten während ihres Auslandsaufenthaltes Tage- und Übernachtungsgeld.

Sind diese Leistungen – insbesondere das Tagegeld - als Einkommen zu berücksichtigen?

 Antwort:

Leistungen, die im Rahmen des IDA-Projektes gewährt werden, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen.

Es handelt sich bei den „IDA-Leistungen“ um Leistungen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), die der Eingliederung in den Arbeitsmarkt dienen und vergleichbar mit den in § 16 Abs. 1 SGB II aufgeführten Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sind. Die Anrechnung dieser Leistungen ist daher in analoger Anwendung des § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II wie bei den Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen.

 Hinweise:

 
Ersteller: SP II 21 - CRN