Antwort:
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Leistungen, die im Rahmen des IDA-Projektes gewährt
werden, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen.
Es handelt sich bei den „IDA-Leistungen“ um Leistungen aus dem Europäischen
Sozialfonds (ESF), die der Eingliederung in den Arbeitsmarkt dienen und
vergleichbar mit den in § 16 Abs. 1 SGB II aufgeführten Leistungen zur
Eingliederung in Arbeit sind. Die Anrechnung dieser Leistungen ist daher in
analoger Anwendung des § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II wie bei den Leistungen nach
dem SGB II ausgeschlossen. |