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| § 11 | 10111 | 25.02.09 |
Anliegen: |
Ist die Umweltprämie ("Abwrackprämie"), die ein Hilfebedürftiger wegen des Kaufs eines Neufahrzeuges bzw. Jahreswagens bei gleichzeitiger Verschrottung seines Altfahrzeuges erhält, auf das Arbeitslosengeld II anzurechnen oder handelt es sich bei der Abfallprämie um eine privilegierte zweckbestimmte Einnahme? |
Antwort: |
Nach § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II ist grundsätzlich jede
Einnahme in Geld oder Geldeswert als Einkommen zu berücksichtigen. Nicht als
Einkommen zu berücksichtigen sind gem. § 11 Abs. 3 Ziffer 1 Buchstabe a SGB
II Einnahmen, die erkennbar ausschließlich einem anderen Zweck als der
Sicherung des Lebensunterhaltes dienen und die Lage des Empfängers nicht so
günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen zur Sicherung des
Lebensunterhaltes nicht gerechtfertigt wären (Gerechtfertigkeitsprüfung). Ungeachtet der zweifelhaften Frage, ob es sich bei der Umweltprämie überhaupt um eine zweckbestimmte Einnahme handelt, scheitert die Anrechnungsfreiheit an der Gerechtfertigkeitsprüfung: Nach Rz. 11.104 ist die Gerechtfertigkeitsprüfung entbehrlich, wenn die Einnahme einen halben monatlichen Regelsatz nicht übersteigt. Die Abwrackprämie wird in Höhe von 2.500 € gewährt und stellt im Vergleich zur Regelleistung eine erhebliche wirtschaftliche Besserstellung des Betroffenen dar; sie ist sieben mal so hoch wie eine Regelleistung. Sie ist daher als einmalige Einnahme auf einen angemessenen Zeitraum anzurechnen. Das gleiche gilt auch, wenn die Prämie bereits im Voraus an den Verkäufer des Kraftfahrzeugs abgetreten worden ist, da der Käufer insoweit eine Befreiung von der Entrichtung des Kaufpreises erlangt, die einen entsprechenden Geldeswert hat. Zu beachten ist auch, dass zur Sicherung des Lebensunterhaltes vorrangig vorhandenes Vermögen einzusetzen ist. Ein Kraftfahrzeug gilt bis zu einem Wert von 7.500 € als angemessen. Dabei ist zu bedenken, dass Neu- oder Jahreswagen nur selten einen Wert unter 7.500 € haben. Hilfebedürftige müssen daher über entsprechendes Schonvermögen verfügen, wenn sie einen Neuwagen kaufen und die Abwrackprämie in Anspruch nehmen wollen. |
Hinweise: |
| Ersteller: | SP II 21 - WSN |