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| § 12 | 10019 | 24.09.2004 | 15.08.2011 |
Anliegen: |
Gehört eine Unfallprämien-Rückgewährversicherung zum verwertbaren Vermögen? |
Antwort: |
Die Unfall-Versicherung mit Prämien-Rückgewähr ist eine Kombination aus einer Unfall-Versicherung und einer Lebensversicherung mit Sparvorgang. Der kleinere Teil (variiert bei den verschiedenen Anbietern) des Beitrages wird für die Unfallversicherung verwendet, der restliche Teil für die Lebensversicherung. Die Rechtsvorschriften für die Kündigung ergeben sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Sofern § 168 Abs. 3 VVG keine Anwendung findet, ist eine kurzfristige Kündigung möglich. Ausgezahlt wird, wie bei einer Kapital-Lebensversicherung, der aktuelle Rückkaufswert. Somit gehört eine Unfall-Versicherung mit Prämien-Rückgewähr zum verwertbaren Vermögen. |
Hinweise: |
| Ersteller: | 2nd Level Leistung |