Antwort:
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Ein Mietkaufvertrag ist eine Mischung aus Miet- und
Kaufvertrag über eine Immobilie, wobei dem Mieter das Recht (Option)
eingeräumt wird, die Immobilie nach einiger Zeit zu einem festgelegten Preis
zu erwerben. Gewöhnlich werden dabei bereits erbrachte Mietzinsleistungen
auf den Kaufpreis angerechnet.
Die Immobilie geht erst in das Eigentum des Käufers
über, wenn der gesamte Kaufpreis beglichen wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt
ist eine Verwertung der Immobilie für den Käufer ausgeschlossen.
Die
monatlichen Mietzinsleistungen wären bei dem Verkäufer als Einnahmen aus
Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen, wenn dieser Leistungen nach
dem SGB II beansprucht. Ist ein Festpreis in einer Summe als Restzahlung
vereinbart, wäre dieser bei Zufluss in der Bedarfszeit als einmalige
Einnahme zu berücksichtigen. |