Mietkauf

 

Paragraph:

Nr.:

Eingestellt am:

Geändert am:

Gültig bis:

  § 12 10030 05.11.04 10.10.11  

 Anliegen:

Ergeben sich bei einem sog. 'Mietkauf' einer Immobilie zu berücksichtigende Besonderheiten bei SGB II-Leistungen, insbesondere bei Vermögen bzw. Einkommen?

 Antwort:

Ein Mietkaufvertrag ist eine Mischung aus Miet- und Kaufvertrag über eine Immobilie, wobei dem Mieter das Recht (Option) eingeräumt wird, die Immobilie nach einiger Zeit zu einem festgelegten Preis zu erwerben. Gewöhnlich werden dabei bereits erbrachte Mietzinsleistungen auf den Kaufpreis angerechnet.

Die Immobilie geht erst in das Eigentum des Käufers über, wenn der gesamte Kaufpreis beglichen wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt ist eine Verwertung der Immobilie für den Käufer ausgeschlossen.

Die monatlichen Mietzinsleistungen wären bei dem Verkäufer als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen, wenn dieser Leistungen nach dem SGB II beansprucht. Ist ein Festpreis in einer Summe als Restzahlung vereinbart, wäre dieser bei Zufluss in der Bedarfszeit als einmalige Einnahme zu berücksichtigen.

 Hinweise:

 
Ersteller: 2nd Level Leistung