Zufluss von Kapitalerträgen

 

Paragraph:

Nr.:

Eingestellt am:

Geändert am:

Gültig bis:

  § 12 10032 16.11.2004 15.08.2011  

 Anliegen:

Welcher Zuflusszeitpunkt gilt bei Kapitalerträgen, deren Wertstellung durch die Kreditinstitute i. d. R. zum 30./31.12. eines Jahres erfolgt?

 Antwort:

Die Wertstellung von Kapitalerträgen, insbesondere bei Sparbüchern, erfolgt jeweils zum 31.12. eines Jahres. Der Tag der Wertstellung ist auch der Tag des Zuflusses. Dies gilt unabhängig davon, wann der Vermögensinhaber die Zinsgutschrift vom Kreditinstitut nachtragen lässt.

 
Kapitalerträge, die bis zum 31. Dezember gutgeschrieben werden, sind im/ab Januar des Folgejahres als einmalige Einnahme zu berücksichtigen (§ 11 Abs. 3 SGB II). Die Berücksichtigung der Kapitalerträge als einmalige Einnahme kommt jedoch nur in Betracht, wenn ihr Wert 10 € übersteigt (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Alg II-V).

 Hinweise:

 
Ersteller: SP II 21 - WSN