Erlös aus Immobilienverkauf   

 

Paragraph:

Nr.:

Eingestellt am:

Geändert am:

Gültig bis:

  § 12 10037 23.12.04 01.04.08

 Anliegen:

Ist es möglich, den Erlös aus einem Verkauf (nach Abzug der Verbindlichkeiten verbleiben z.B. 30.000,- €) einer selbst genutzten und angemessenen Immobilie in neues Wohneigentum zu investieren? Wenn ja, gibt es eine zeitliche Frist, innerhalb derer der Erlös reinvestiert werden muss?

 Antwort:

Der Erlös aus dem Immobilienverkauf wird, sobald er verfügbar zugeflossen ist, als Vermögen behandelt . Dieses Vermögen kann dann in den allgemeinen Freibeträgen "untergebracht" werden (Umwandlung von geschütztem in ungeschütztes Vermögen), somit auch in einer Altersvorsorge. Werden die Freibeträge überschritten, besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II.

Vermögen, das aus geschütztem Vermögen stammt (Erlös aus Immobilienverkauf o.ä.) und nahtlos in neues geschütztes Vermögen investiert wird, bleibt  durchgehend geschützt. Wird daher eine neue selbst bewohnte Immobilie erworben, ist diese als Vermögen geschützt, wenn sie von angemessener Größe ist.

Der Verkaufserlös ist stets als Vermögen zu betrachten, weil die Immobilie bereits vor der Entstehung des Anspruches auf Arbeitslosengeld II vorhanden war. Der Verkauf ändert an der Betrachtung als Vermögen grundsätzlich nichts, weil nur die Form des Vermögens eine andere ist.

 Hinweise:

 
Ersteller: 2nd Level Leistung