| Eigentum an nicht selbst genutzten landwirtschaftlichen Nutzflächen
wird als verwertbares Vermögen berücksichtigt. Die Zumutbarkeit der Verwertung kann
im Interesse der Allgemeinheit nicht unter Verweis auf mögliche (ausländische)
Kaufinteressenten verneint werden. Es spielt keine Rolle, wer als potentieller Käufer
auftritt.
Zur Wertermittlung wird geprüft, ob ein Verkauf der Fläche in Frage kommt. Sollte
dies nicht der Fall sein, weil kein Markt dafür vorhanden ist, wird die Möglichkeit
einer Beleihung geprüft. Scheidet auch diese aus, ist die Verpachtung die einzig
mögliche Verwertung des Grundstücks. Der Pachtzins wird als Einkommen berücksichtigt. |