Landwirtschaftliche Nutzflächen

 

Paragraph:

Nr.:

Eingestellt am:

Geändert am:

Gültig bis:

  § 12 10038 27.12.04 26.03.08  

 Anliegen:

Wie ist mit verpachteten landwirtschaftlichen Nutzflächen, insbesondere hinsichtlich ausländischer Kaufinteressenten, umzugehen?

 Antwort:

Eigentum an nicht selbst genutzten landwirtschaftlichen Nutzflächen wird als verwertbares Vermögen berücksichtigt.

Die Zumutbarkeit der Verwertung kann im Interesse der Allgemeinheit nicht unter Verweis auf mögliche (ausländische) Kaufinteressenten verneint werden. Es spielt keine Rolle, wer als potentieller Käufer auftritt.

Zur Wertermittlung wird geprüft, ob ein Verkauf der Fläche in Frage kommt. Sollte dies nicht der Fall sein, weil kein Markt dafür vorhanden ist, wird die Möglichkeit einer Beleihung geprüft. Scheidet auch diese aus, ist die Verpachtung die einzig mögliche Verwertung des Grundstücks. Der Pachtzins wird als Einkommen berücksichtigt.

 Hinweise:

siehe Hinweise zu § 12, RZ 12.4a und 12.37a
Ersteller: S 11 - BHM