Verkauf wesentlich unter dem Verkehrswert

 

Paragraph:

Nr.:

Eingestellt am:

Geändert am:

Gültig bis:

  § 12 10039 28.12.04    

 Anliegen:

Kann ein Leistungsberechtigter im Sinne des SGB II sein Grundstück und Hauseigentum für einen Betrag, der wesentlich unter dem Verkehrswert liegt (z.B. für 1.500,- €), verkaufen?

 Antwort:

Erfolgt der Verkauf einer Immobilie wesentlich unter dem Verkehrswert, wäre zu prüfen, ob es sich um eine verdeckte Schenkung handelt.

Schenkungen können unter den Voraussetzungen des § 528 BGB zurückgefordert werden. Ein Rückforderungsanspruch nach § 528 BGB gehört zum Vermögen und ist daher zu berücksichtigen (siehe auch Hinweise zu §§ 12, 33).

Dies hätte zur Folge, dass der tatsächliche Wert der Immobilie bei der Bedürftigkeitsprüfung berücksichtigt würde. Dies kann ggf. zu einer Ablehnung des Antrages führen.

 Hinweise:

Ggf. ist ein Ersatzanspruch nach § 34 SGB II zu prüfen; siehe auch WDB § 12 10034
Ersteller: 2nd Level Leistung