Antwort:
|
Verwertbar ist Vermögen, wenn es für den Lebensunterhalt
direkt verwendet oder sein Geldwert durch Verbrauch, Verkauf, Beleihung,
Vermietung oder Verpachtung für den Lebensunterhalt genutzt werden kann.
Nicht verwertbar sind Vermögensgegenstände, über die der Inhaber nicht frei
verfügen darf.
Sofern eine Lebensversicherung verwertbar ist (wirtschaftlich, da
Rückkaufswert nicht 10 % niedriger als eingezahlte Beträge), kann es für den Kunden günstiger sein, die Lebensversicherung nicht zu kündigen,
sondern an ein Unternehmen zu verkaufen, das die Beiträge weiter bezahlt.
Der Verkauf der Lebensversicherung am Zweitmarkt kann gegenüber dem
Rückkaufswert einen finanziellen Vorteil darstellen. Häufig kann dabei der
Todesschutzfall beibehalten werden.
Antragsteller sollten darauf hingewiesen werden, dass sie sich bei den
Verbraucherzentralen www.vzbv.de
entsprechend informieren können. |