Lebensversicherungen, Veräußerung auf dem Zweitmarkt

 

Paragraph:

Nr.:

Eingestellt am:

Geändert am:

Gültig bis:

  § 12 10042 01.03.06 01.04.08  

 Anliegen:

Kann es für den Antragsteller günstiger sein, Lebensversicherungen zu verwerten, indem sie verkauft werden und mit dem Kaufpreis anstelle des Rückkaufswerts angesetzt werden?

 Antwort:

Verwertbar ist Vermögen, wenn es für den Lebensunterhalt direkt verwendet oder sein Geldwert durch Verbrauch, Verkauf, Beleihung, Vermietung oder Verpachtung für den Lebensunterhalt genutzt werden kann. Nicht verwertbar sind Vermögensgegenstände, über die der Inhaber nicht frei verfügen darf.

Sofern eine Lebensversicherung verwertbar ist (wirtschaftlich, da Rückkaufswert nicht 10 % niedriger als eingezahlte Beträge), kann es für den Kunden günstiger sein, die Lebensversicherung nicht zu kündigen, sondern an ein Unternehmen zu verkaufen, das die Beiträge weiter bezahlt. Der Verkauf der Lebensversicherung am Zweitmarkt kann gegenüber dem Rückkaufswert einen finanziellen Vorteil darstellen. Häufig kann dabei der Todesschutzfall beibehalten werden.

Antragsteller sollten darauf hingewiesen werden, dass sie sich bei den Verbraucherzentralen www.vzbv.de entsprechend informieren können.

 Hinweise:

 
Ersteller: S 11 - ERL