MOBI - Aufnahme einer Beschäftigung im Ausland

 

Paragraph:

Nr.:

Eingestellt am:

Geändert am:

Gültig bis:

  § 16 10002 07.02.06    

 Anliegen:

Können auch anlässlich der Aufnahme einer Beschäftigung im Ausland Mobilitätshilfen (MOBI) gewährt werden?

 Antwort:

Gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 SGB II können an erwerbsfähige Hilfebedürftige alle im (...) Dritten Abschnitt des Vierten Kapitels des SGB III geregelten Leistungen erbracht werden. Somit können eHb auch Mobilitätshilfen gemäß § 53 SGB III erhalten.

Nach § 53 Abs. 3 SGB III können Mobilitätshilfen auch zur Aufnahme einer Beschäftigung im Ausland erbracht werden. Der Wortlaut dieser Vorschrift bezieht sich zwar nur auf Bezieher von Arbeitslosengeld. Nach seinem Sinn und Zweck kann der Verweis des § 16 Abs. 1 SGB II auf die Vorschriften des SGB III jedoch nur so verstanden werden, dass in den genannten Vorschriften die Worte Bezieher von Arbeitslosengeld durch Bezieher von Arbeitslosengeld II zu ersetzen sind.

Aus § 16 Abs. 1 Satz 5 SGB II, der explizit den § 41 Abs. 3 Satz 4 SGB III mit der Maßgabe modifiziert, dass an Stelle des Arbeitslosengeldes das Arbeitslosengeld II tritt, kann nicht geschlossen werden, dass die Eingliederungsleistungen, die § 16 Abs. 1 SGB II für anwendbar erklärt, jedoch den Bezug von Arbeitslosengeld voraussetzen, nicht an Bezieher von Arbeitslosengeld II erbracht werden können.

 Hinweise:

Die oben dargestellte Auffassung ist mit dem BMAS abgestimmt.
Ersteller: S 11 - BHM