Kinderbetreuungskosten bei FbW und TM

 

Paragraph:

Nr.:

Eingestellt am:

Geändert am:

Gültig bis:

  § 16 10027 04.07.08 05.09.11

 Anliegen:

Gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 16 Abs. 2 S. 2 SGB II sind die Kommunen Träger der Leistungen, die die Betreuung minderjähriger Kinder umfassen. Verdrängen diese Vorschriften des SGB II die Norm des § 83 bzw. § 46 Abs. 1 S. 3 SGB III bezüglich der Übernahme von Kinderbetreuungskosten bei Maßnahmen beruflicher Weiterbildung (FbW) bzw. bei Trainingsmaßnahmen (TM) oder können die Kinderbetreuungskosten aus dem Eingliederungsbudget der Jobcenter finanziert werden?

 Antwort:

Leistungen nach § 16 Abs. 2 SGB II dürfen nur über die in § 16 Abs. 1 SGB II genannten Leistungen hinaus erbracht werden. Die Leistungen nach Abs. 1 sind demnach vorrangig gegenüber denen nach Abs. 2. Zu den Leistungen nach Abs. 1 zählen auch die Kinderbetreuungskosten nach § 83 und § 46 SGB III. Deshalb sind bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen die Kinderbetreuungskosten bei FbW und TM aus dem Eingliederunsgbuget der Jobcenter zu finanzieren.

 Hinweise:

 
Ersteller: SP II 21 - SHH