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| § 16 | 10027 | 04.07.08 | 05.09.11 |
Anliegen: |
Gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 16 Abs. 2 S. 2 SGB II sind die Kommunen Träger der Leistungen, die die Betreuung minderjähriger Kinder umfassen. Verdrängen diese Vorschriften des SGB II die Norm des § 83 bzw. § 46 Abs. 1 S. 3 SGB III bezüglich der Übernahme von Kinderbetreuungskosten bei Maßnahmen beruflicher Weiterbildung (FbW) bzw. bei Trainingsmaßnahmen (TM) oder können die Kinderbetreuungskosten aus dem Eingliederungsbudget der Jobcenter finanziert werden? |
Antwort: |
Leistungen nach § 16 Abs. 2 SGB II dürfen nur über die in § 16 Abs. 1 SGB II genannten Leistungen hinaus erbracht werden. Die Leistungen nach Abs. 1 sind demnach vorrangig gegenüber denen nach Abs. 2. Zu den Leistungen nach Abs. 1 zählen auch die Kinderbetreuungskosten nach § 83 und § 46 SGB III. Deshalb sind bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen die Kinderbetreuungskosten bei FbW und TM aus dem Eingliederunsgbuget der Jobcenter zu finanzieren. |
Hinweise: |
| Ersteller: | SP II 21 - SHH |