Übernahme von Fahrkosten im Rahmen von Integrationskursen

 

Paragraph:

Nr.:

Eingestellt am:

Geändert am:

Gültig bis:

  § 16 10053 07.02.07 19.03.07  

 Anliegen:

Können bei der Teilnahme an Integrationskursen, die dadurch entstehenden Fahrkosten im Rahmen des SGB II übernommen werden?

 Antwort:

Die Übernahme der Fahrkosten ist in § 4 Abs. 3 der Integrationskurseverordnung (IntV) geregelt.

Nach Auffassung des BMAS ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die Unterstützung der Teilnehmer eines Integrationskurses durch Fahrkostenzuschüsse vorrangiger Leistungsträger. Mit der Übernahme von Fahrkosten als SWL i.S.d. § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II würden die Maßgaben und Grenzen des vorrangigen Leistungssystems umgangen.

Eine Übernahme dieser Kosten im Rahmen des SGB II ist daher nicht möglich.

 Hinweise:

 
Ersteller: SP II 21 - BHM