Zeitarbeitsunternehmen - Gleichstellung mit anderen Arbeitgebern

 

Paragraph:

Nr.:

Eingestellt am:

Geändert am:

Gültig bis:

  § 16 10057 16.05.07    

 Anliegen:

Gelten für die Gewährung von Eingliederungsleistungen an Zeitarbeitsunternehmen die gleichen Fördervoraussetzungen und -konditionen wie bei übrigen Arbeitgebern?

 Antwort:

Bei der Gewährung von Eingliederungsleistungen nach § 16 SGB II sowie insbesondere bei der Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens sind Zeitarbeitsunternehmen wie alle anderen Arbeitgeber zu behandeln (Gleichbehandlungsgrundsatz). Förderleistungen (z.B. EGZ) dürfen nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass es sich um ein Zeitarbeitsunternehmen handelt.

 Hinweise:

 
Ersteller: SP II 12