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| § 16 | 10103 | 15.04.09 | 18.07.11 |
Anliegen: |
Können aus dem Vermittlungsbudget Kosten für Lehrbücher übernommen werden, die für den Erwerb von Sprachkenntnissen benötigt und nicht durch das BAMF finanziert werden? |
Antwort: |
Kosten für Lernmittel übernimmt das BAMF nicht. Eine Übernahme von Lernmittelkosten aus SGB II-Mitteln ist -auch darlehensweise- nicht möglich. Machen erwerbsfähige Leistungsberechtigte geltend, Lernmittelkosten nicht (vor-)leisten zu können, ist dies bezogen auf den Einzelfall zu prüfen. Können die Kosten nicht (vor-)geleistet werden, liegt trotz Eingliederungsvereinbarung ein wichtiger Grund gegen eine Sanktion vor. |
Hinweise: |
| Ersteller: | SP II 12 |