Widersprüchliche Aussagen in GA SGB III und Arbeitshilfe SGB II

 

Paragraph:

Nr.:

Eingestellt am:

Geändert am:

Gültig bis:

  § 16 10104 15.04.09    

 Anliegen:

Welche Regelung ist von den Grundsicherungsstellen anzuwenden, wenn sich die Regelungen zwischen der vorhandenen GA SGB III und der Arbeitshilfe SGB II unterscheiden?

 Antwort:

Soweit eine Arbeitshilfe SGB II zu einem bestimmten Thema vorhanden ist, gilt für die Grundsicherungsstellen ausschließlich diese Arbeitshilfe. Unterscheiden sich Aussagen zu denen der GA SGB III gibt es hierfür sachliche Gründe, die bereits bei Erstellung der Arbeitshilfe berücksichtigt wurden. Gleiches gilt für die Wissensdatenbank (WDB).

 Hinweise:

 
Ersteller: SP II 12