Förderung der Arbeitsaufnahme im Ausland im Rahmen des Vermittlungsbudget

 

Paragraph:

Nr.:

Eingestellt am:

Geändert am:

Gültig bis:

  § 16 10108 15.04.09    

 Anliegen:

Wie kann die Arbeitsaufnahme in einem Land außerhalb der EU/EWR bzw. Schweiz gefördert werden?

 Antwort:

Grundsätzlich ist eine Förderung gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 2 SGB III nur bei Arbeitsaufnahme innerhalb EU/EWR bzw. Schweiz möglich.

Eine Förderung außerhalb dieser Regionen kann nur bei Langzeitarbeitslosen unter den Voraussetzungen nach § 16f Abs. 2 SGB II über die Freie Förderung erfolgen. Für diesen Kundenkreis gilt das Aufstockungs- und Umgehungsverbot nicht.

 Hinweise:

 
Ersteller: SP II 12