Arbeitshilfen § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 46 SGB III

 

Paragraph:

Nr.:

Eingestellt am:

Geändert am:

Gültig bis:

  § 16 10119 15.04.09    

 Anliegen:

Werden den ARGEn Arbeitshilfen § 46 SGB III zur Verfügung gestellt?

 Antwort:

Die Arbeitshilfen zu Maßnahmen bei Arbeitgebern sowie zur Teilnahme an Maßnahmen bei Trägern zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sind in Vorbereitung.

 Hinweise:

 
Ersteller: SP II 12