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| § 16c | 10001 | 09.08.10 | 07.09.10 |
Anliegen: |
Ist die Förderung von durch Dritten durchgeführten Coachingmaßnahmen für Bestandselbständige möglich? |
Antwort: |
Eine Förderung ist über § 16c SGB II nicht möglich, weil von Dritten durchgeführte Coachingmaßnahmen nicht als Sachgüter gelten. Eine Förderung von Coachingmaßnahmen Dritter zur Begleitung bestehender selbständiger Tätigkeiten von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen über § 16f SGB II sowie § 16 SGB II i. V. m. §§ 45, 46 oder 77 SGB III ist nach Abstimmung mit dem BMAS ebenfalls nicht möglich. Im Übrigen besteht eine allgemeine Beratungspflicht des persönlichen Ansprechpartners/Fallmanagers für hilfebedürftige Selbständige gemäß § 14 SGB II und §§ 14-16 SGB I. Unberührt bleiben auch Beratungsangebote im Rahmen kommunaler Eingliederungsleistungen , z.B. Schuldnerberatung, gem. § 16a SGB II. |
Hinweise: |
Siehe auch GA 42/2009. Zu den Fördermöglichkeiten über das Gründercoaching Deutschland der KfW Mittelstandsbank siehe die WDB-Einträge 10002 und 10003 zu § 16c. |
| Ersteller: | SP II 12 - Fr. Kortmeyer-Pohl |