Coachingmaßnahmen für Bestandselbständige

 

Paragraph:

Nr.:

Eingestellt am:

Geändert am:

Gültig bis:

  § 16c 10001 09.08.10 07.09.10  

 Anliegen:

Ist die Förderung von durch Dritten durchgeführten Coachingmaßnahmen für Bestandselbständige möglich?

 Antwort:

Eine Förderung ist über § 16c SGB II nicht möglich, weil von Dritten durchgeführte Coachingmaßnahmen nicht als Sachgüter gelten. 

Eine Förderung von Coachingmaßnahmen Dritter zur Begleitung bestehender selbständiger Tätigkeiten von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen  über § 16f SGB II sowie § 16 SGB II i. V. m. §§ 45, 46 oder  77 SGB III ist nach Abstimmung mit dem BMAS ebenfalls nicht möglich. 

Im Übrigen besteht eine allgemeine Beratungspflicht des persönlichen Ansprechpartners/Fallmanagers für hilfebedürftige Selbständige gemäß § 14 SGB II und §§ 14-16 SGB I. Unberührt  bleiben auch Beratungsangebote im Rahmen kommunaler Eingliederungsleistungen , z.B. Schuldnerberatung,  gem. § 16a SGB II.

 Hinweise:

Siehe auch GA 42/2009. Zu den Fördermöglichkeiten über das Gründercoaching Deutschland der KfW Mittelstandsbank siehe die WDB-Einträge 10002 und 10003 zu § 16c.
Ersteller: SP II 12 - Fr. Kortmeyer-Pohl