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| § 16e | 10006 | 10.07.08 |
Anliegen: |
Können Leistungen zur Beschäftigungsförderung nach § 16e SGB II gewährt werden, wenn der zuständige Rehabilitationsträger als Eingliederungsmaßnahme die Gewährung eines Eingliederungszuschusses vorsieht? |
Antwort: |
Soweit ein Rehabilitationsträger eine Eingliederung mit Eingliederungszuschüssen empfiehlt (BA gemäß § 6a SGB IX) oder bewilligt (alle übrigen Reha-Träger) mangelt es an den Voraussetzungen des § 16e Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB II, da in diesen Fällen festgestellt wurde, dass eine Integration auch ohne einen Beschäftigungszuschuss gelingen kann. |
Hinweise: |
| Ersteller: | SP II 12 |