Vorrang der Leistungen zur beruflichen Rehabilitation

 

Paragraph:

Nr.:

Eingestellt am:

Geändert am:

Gültig bis:

  § 16e 10006 10.07.08    

 Anliegen:

Können Leistungen zur Beschäftigungsförderung nach § 16e SGB II gewährt werden, wenn der zuständige Rehabilitationsträger als Eingliederungsmaßnahme die Gewährung eines Eingliederungszuschusses vorsieht?

 Antwort:

Soweit ein Rehabilitationsträger eine Eingliederung mit Eingliederungszuschüssen empfiehlt (BA gemäß § 6a SGB IX) oder bewilligt (alle übrigen Reha-Träger) mangelt es an den Voraussetzungen des § 16e Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB II, da in diesen Fällen festgestellt wurde, dass eine Integration auch ohne einen Beschäftigungszuschuss gelingen kann.

 Hinweise:

 
Ersteller: SP II 12