Antwort:
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Es handelt sich um einen
umlagefinanzierten Ausgleich für Arbeitgeberaufwendungen in Betrieben bis
regelmäßig 30 Mitarbeitern, die z.B. bei Krankheit der Beschäftigten
entstehen. Der Ausgleich ist im Gesetz über den Ausgleich der
Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung - Aufwendungsausgleichsgesetz
(AAG)
- geregelt. Im Fall der Krankheit eines Mitarbeiters soll dadurch verhindert
werden, dass kleinere Betriebe finanziell überlastet werden. Der Betrieb
zahlt dafür an eine Umlagekasse einen Prozentsatz des Entgelts pro
Mitarbeiter.
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