Förderung von Beschäftigungsgesellschaften mit Beteiligung der Kommune

 

Paragraph:

Nr.:

Eingestellt am:

Geändert am:

Gültig bis:

  § 16e 10017 27.07.10    

 Anliegen:

Können kommunale Beschäftigungsgesellschaften und Vereine/gGmbH mit Beteiligung der Kommune mit BEZ gefördert werden?

 Antwort:

Grundsätzlich kann jede kommunale Einrichtung, die Arbeitnehmer beschäftigt, Arbeitgeber sein und Leistungen zur Beschäftigungsförderung nach § 16e SGB II bei der zuständigen Grundsicherungsstelle beantragen. Es sollte allerdings aus prinzipiellen Erwägungen ausgeschlossen werden, dass nach § 16e SGB II geförderte Arbeitnehmer in einer Grundsicherungsstelle beschäftigt werden.

 

 

 Hinweise:

 
Ersteller: SP II 12