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| § 16e | 10017 | 27.07.10 |
Anliegen: |
Können kommunale Beschäftigungsgesellschaften und Vereine/gGmbH mit Beteiligung der Kommune mit BEZ gefördert werden? |
Antwort: |
Grundsätzlich kann jede kommunale Einrichtung, die Arbeitnehmer beschäftigt, Arbeitgeber sein und Leistungen zur Beschäftigungsförderung nach § 16e SGB II bei der zuständigen Grundsicherungsstelle beantragen. Es sollte allerdings aus prinzipiellen Erwägungen ausgeschlossen werden, dass nach § 16e SGB II geförderte Arbeitnehmer in einer Grundsicherungsstelle beschäftigt werden.
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Hinweise: |
| Ersteller: | SP II 12 |