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| § 16e | 10019 | 27.07.10 |
Anliegen: |
Ist eine Förderung möglich, wenn der Arbeitgeber nur einen Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung stellen kann? |
Antwort: |
Die Förderung ist dann möglich, wenn ein Arbeitnehmer beschäftigt wird, der keine Vollzeittätigkeit aufnehmen kann, wie bspw. Alleinerziehende oder Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen (vgl. auch B 1.6 Abs. 3 der Arbeitshilfe zu § 16e SGB II). Die Grenze von 50 % der vollen Arbeitszeit ((§ 16e Abs. 1 S. 2 Nr. 4 le. Satz SGB II) ist zu beachten. |
Hinweise: |
| Ersteller: | SP II 12 |