Teilzeitarbeitsplätze

 

Paragraph:

Nr.:

Eingestellt am:

Geändert am:

Gültig bis:

  § 16e 10019 27.07.10    

 Anliegen:

Ist eine Förderung möglich, wenn der Arbeitgeber nur einen Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung stellen kann?

 Antwort:

Die Förderung ist dann möglich, wenn ein Arbeitnehmer beschäftigt wird, der keine Vollzeittätigkeit aufnehmen kann, wie bspw. Alleinerziehende oder Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen (vgl. auch B 1.6 Abs. 3 der Arbeitshilfe zu § 16e SGB II).

Die Grenze von 50 % der vollen Arbeitszeit ((§ 16e Abs. 1 S. 2 Nr. 4 le. Satz SGB II) ist zu beachten.

 

 Hinweise:

 
Ersteller: SP II 12