BEZ und Vermittlungsgutschein

 

Paragraph:

Nr.:

Eingestellt am:

Geändert am:

Gültig bis:

  § 16e 10020 27.07.10    

 Anliegen:

Können Vermittlungsgutscheine im Zusammenhang mit Beschäftigungsverhältnissen, die nach § 16e SGB II gefördert werden, eingelöst werden?

 Antwort:

Die Aushändigung eines Vermittlungsgutscheins (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 421g SGB III) ist eine Ermessensleistung der zuständigen Grundsicherungsstelle. Mit der Ausgabe eines Vermittlungsgutscheins dürfte die Grundsicherungsstelle in aller Regel die Erwartung verbinden, dass der eHb einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden kann. Daher wäre es grundsätzlich möglich, den Vermittlungsgutschein im Rahmen der mindestens sechsmonatigen Aktivierungsphase einzusetzen.

Werden für den eHb nach erfolglosem Ablauf der Aktivierungsphase Leistungen zur Beschäftigungsförderung nach § 16 e SGB II in Erwägung gezogen, ist dies mit einer erforderlichen Prognose nach § 16e Abs. 1 Nr. 3 SGB II verbunden. Die Aushändigung eines Vermittlungsgutscheins zu diesem Zeitpunkt wäre dann nicht mehr gerechtfertigt.

 

 

 

 Hinweise:

 
Ersteller: SP II 12