Wechsel der Tätigkeitsart

 

Paragraph:

Nr.:

Eingestellt am:

Geändert am:

Gültig bis:

  § 16e 10021 27.07.10    

 Anliegen:

Ist der Wechsel von einer zusätzlichen und im öffentlichen Interesse liegenden Tätigkeit in eine erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Tätigkeit beim gleichen Arbeitgeber möglich?

 Antwort:

Ein Wechsel ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Allerdings ist zu beachten, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, alle Änderungen anzuzeigen. Hierzu gehört auch ein Wechsel des Arbeitsplatzes bzw. der Art der Tätigkeit innerhalb des Betriebes. Der Wechsel sollte vom Arbeitgeber begründet werden. Sofern erkennbar ist, dass nach kurzen Zeiten der Einarbeitung der geförderte Arbeitnehmers neue und andere Tätigkeiten ausübt, ist zu prüfen, ob und in welcher Höhe die Minderleistung noch fortbesteht und die Förderungsvoraussetzungen noch vorliegen.

 

 

 

 Hinweise:

 
Ersteller: SP II 12