Minderung der KdU durch  Einkommen

 

Paragraph:

Nr.:

Eingestellt am:

Geändert am:

Gültig bis:

  § 19 10003 28.10.04    

 Anliegen:

Einkommen aus einer Nebenkostenabrechnung (Rückzahlung) wurde von der Kommune durch die KdU vorfinanziert.

Ein EHB erhält aus der Untervermietung von Teilen seiner Wohnung eine Zahlung/ Nachzahlung. Die vollständigen Mietkosten wurden jedoch bereits von der Kommune im Rahmen der KdU geleistet.

Können diese Zahlungen an die Kommune zurückfließen oder müssen sie wie Einkommen i.S.d. § 11 i.V.m. § 19 SGB II berücksichtigt werden?

 Antwort:

Rückzahlungen, die sich aus der Nebenkostenabrechnung ergeben, können als einmalige Einnahme mindernd bei den KdU berücksichtigt werden.

Einnahmen aus Untervermietung dienen der Minderung der Unterkunftskosten.

 Hinweise:

RPS-0027-211004-§ 11
Ersteller: 2nd Level Leistung