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| § 19 | 10003 | 28.10.04 |
Anliegen: |
Einkommen aus einer Nebenkostenabrechnung (Rückzahlung) wurde von der
Kommune durch die KdU vorfinanziert. Ein EHB erhält aus der Untervermietung von Teilen seiner Wohnung eine Zahlung/ Nachzahlung. Die vollständigen Mietkosten wurden jedoch bereits von der Kommune im Rahmen der KdU geleistet. Können diese Zahlungen an die Kommune zurückfließen oder müssen sie wie Einkommen i.S.d. § 11 i.V.m. § 19 SGB II berücksichtigt werden? |
Antwort: |
Rückzahlungen, die sich aus der Nebenkostenabrechnung ergeben,
können als einmalige Einnahme mindernd bei den KdU berücksichtigt werden. Einnahmen aus Untervermietung dienen der Minderung der Unterkunftskosten. |
Hinweise: |
RPS-0027-211004-§ 11 |
| Ersteller: | 2nd Level Leistung |