Anliegen:
|
Unter welcher Buchungsstelle sind die Kosten für die
Ausstellung einer ärztlichen Bescheinigung über kostenaufwändige Ernährung
zahlbar zu machen? |
Antwort:
|
Die
angemessenen Kosten für die Ausstellung einer ärztlichen Bescheinigung über
die Notwendigkeit einer kostenaufwändigen Ernährung sind ab 2008 unter den Buchungsstellen
0912 / 681 11 / 58 (Sozialgeld) und 0912 / 681 12 / 58 (Alg II) zahlbar zu machen.
Nähere Informationen hierzu enthält der Anwenderhinweis A2LL Nr. 11.4. |
Hinweise:
|
Hinweise zu § 21, Rz. 21.27, Buchungshinweise der BA |