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| § 21 | 10026 | 10.08.07 | 10.10.11 |
Anliegen: |
Unter welcher Buchungsstelle sind die Kosten für die Ausstellung einer ärztlichen Bescheinigung über kostenaufwändige Ernährung zahlbar zu machen? |
Antwort: |
Die angemessenen Kosten für die Ausstellung einer ärztlichen Bescheinigung über die Notwendigkeit einer kostenaufwändigen Ernährung sind ab 2011 unter den Finanzpositionen 7-681 11-01-0244 (Sozialgeld) und 7-681 11-01-0144 (Alg II) zahlbar zu machen. Nähere Informationen hierzu enthält der Anwenderhinweis A2LL Nr. 11.4. |
Hinweise: |
Hinweise zu § 21, Rz. 21.27, Buchungshinweise der BA |
| Ersteller: | SP II 21 - CRN |