Mehrbedarf kostenaufwändige Ernährung - Kostenerstattung Bescheinigung

 

Paragraph:

Nr.:

Eingestellt am:

Geändert am:

Gültig bis:

  § 21 10026 10.08.07 02.06.09  

 Anliegen:

Unter welcher Buchungsstelle sind die Kosten für die Ausstellung einer ärztlichen Bescheinigung über kostenaufwändige Ernährung zahlbar zu machen?

 Antwort:

Die angemessenen Kosten für die Ausstellung einer ärztlichen Bescheinigung über die Notwendigkeit einer kostenaufwändigen Ernährung sind ab 2008 unter den Buchungsstellen 0912 / 681 11 / 58 (Sozialgeld) und 0912 / 681 12 / 58  (Alg II) zahlbar zu machen.

Nähere Informationen hierzu enthält der Anwenderhinweis A2LL Nr. 11.4.

 Hinweise:

Hinweise zu § 21, Rz. 21.27, Buchungshinweise der BA
Ersteller: SP II 21 - CRN