Leistungen die Wohngeld ausschließen; Nachweise für die Wohngeldstelle

 

Paragraph:

Nr.:

Eingestellt am:

Geändert am:

Gültig bis:

  § 22 10002 19.10.04

 Anliegen:

Welche Leistungen schließen Wohngeld aus ?
Benötigen die Wohngeldstellen "Negativbescheinigungen", sofern kein Alg 2 bezogen wird ?

 Antwort:

Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Wohngeld für Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BVG, Hilfe in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, in Haushalten, zu denen ausschließlich Empfänger dieser Leistungen gehören. Der Anspruch auf Wohngeld ist bei den genannten Leistungen ausgeschlossen, weil die Kosten der Unterkunft bei den jeweiligen Leistungen berücksichtigt werden. Leben Angehörige im Haushalt, die nicht von der Ausschlussregelung erfasst werden, kann für den "Resthaushalt" Wohngeld beantragt werden.

Bisher mussten bei Antragstellung Nachweise über die Einkommen aller zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder vorgelegt werden. Daher wird davon ausgegangen, dass die Wohngeldstellen auch künftig so verfahren werden, wobei eine "Negativbescheinigung" im Regelfall nicht gefordert werden dürfte.

 Hinweise:

§ 22 SGB II  IL-9003-181004-§ 22
Ersteller: 2nd Level Leistung