Vergabe von Gutscheinen in der Praxis

 

Paragraph:

Nr.:

Eingestellt am:

Geändert am:

Gültig bis:

  § 23 10006 28.09.04 08.12.05

 Anliegen:

Wie soll in der Praxis mit der Vergabe von Gutscheinen umgegangen werden ? Sind z.B. Ausschreibungen erforderlich ?

 Antwort:

Die nach § 20 maßgebliche Regelleistung kann […] auch in Form von Gutscheinen […] erbracht werden. Die Regelungen zur Handhabe und Abrechnung von Gutscheinen sind zwischen dem Träger und den Handelseinrichtungen auf regionaler Ebene abzustimmen. Die Höhe des Gutscheinwertes orientiert sich an den bedarfsorientierten Quoten der Regelleistung nach § 20. Es ist sicherzustellen, dass nicht ausgeschöpfte Beträge nicht an den Hilfebedürftigen ausgezahlt werden.

Weitere Vorschriften zum Umgang mit der Vergabe von Gutscheinen in der Praxis existieren bisher nicht. Daher kann auch mit dem örtlichen Sozialamt Rücksprache gehalten werden. Diese sind bereits mit dem Verfahren vertraut. Eventuell können bereits bestehende Verträge auf die Arbeitsgemeinschaften ausgeweitet werden.

 Hinweise:

§ 23 Abs. 2 SGB II,  Hinweise 2.3 zu § 23 SGB II  / 310804-111-§ 23
Ersteller: S 11 - BHM