Paragraph: |
Nr.: |
Eingestellt am: |
Geändert am: |
Gültig bis: |
|||
| § 24 | 10014 | 20.12.04 |
Anliegen: |
Was gehört alles zur Erstausstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft sowie bei der Geburt des Kindes dazu (§ 23 SGB II)? Gibt es diesbezüglich bereits Aufstellungen? |
Antwort: |
In Absprache mit der Kommune sollte sich an den Regelungen der bisherigen Sozialhilfe orientiert werden. Ergänzend wäre anzuführen, dass bei kurz aufeinander folgenden Geburten ab der zweiten eine verminderte Beihilfe zu leisten wäre, da von einem vorhandenen Bestand ausgegangen werden kann. Liegt eine längere Zeit (3 Jahre und aufwärts) dazwischen, kann bei der zweiten volle Beihilfe geleistet werden; im Einzellfall sind Ausnahmen möglich. |
Hinweise: |
SAT-0203-151204-§23 |
| Ersteller: | 2nd Level Leistung |