Umfang des Erstattungsanspruchs bei Alg II als Vorschuss auf Übg bei medizinischer Reha oder Verletztengeld

 

Paragraph:

Nr.:

Eingestellt am:

Geändert am:

Gültig bis:

  § 25 10001 20.10.2008 17.08.2011

 Anliegen:

Alg II wird im Rahmen § 25 SGB II als Vorschuss auf Übg bei medizinischer Reha oder Verletztengeld erbracht. In dem Zeitraum der vorschussweisen Gewährung erbringt die Grundsicherungsstelle eine Betriebskostennachzahlung.

Ist die Betriebskostennachzahlung beim Erstattungsanspruch nach § 102 SGB X zu berücksichtigen?

 Antwort:

Der Erstattungsanspruch umfasst alle nach den §§ 20 – 22 SGB II erbrachten Leistungen. Daher sind auch Betriebskostennachzahlungen bei dem Erstattungsanspruch geltend zu machen.

 Hinweise:

Leistungen für einmalige Bedarfe (§ 24 SGB II) und die Zuschüsse zur RV/KV/PV (§ 26 SGB II) sind nicht Bestandteil des Alg II und damit nicht vom Erstattungsanspruch erfasst. Sie sind neben der vorschussweisen Zahlung weiterhin zu gewähren.

Ersteller: SP II 21 - NBN