Höhe des Einstiegsgeldes (ESG)

 

Paragraph:

Nr.:

Eingestellt am:

Geändert am:

Gültig bis:

  § 29 10002 07.10.04 29.12.10

 Anliegen:

In welcher Höhe wird das Einstiegsgeld gewährt?

 Antwort:

 

 Hinweise:

Dieser Eintrag ist beim § 16b als Eintrag 10001 geregelt.
Ersteller: SP II 21 - TST