kein Einstiegsgeld für 400.- EUR Jobs

 

Paragraph:

Nr.:

Eingestellt am:

Geändert am:

Gültig bis:

  § 29 10006 05.11.04    

 Anliegen:

Wie sehen die Regelungen für das Einstiegsgeld aus (Rechtsverordnung gem. § 29 Abs. 3 SGB II)?

Kommt eine Zahlung von Einstiegsgeld auch bei Aufnahme einer gering bezahlten Beschäftigung (400€ Job) in Betracht?

 Antwort:

Der Erlass einer Rechtsverordnung gem. § 29 Abs. 3 SGB II ist derzeit vom BMWA nicht vorgesehen.

Gem. § 29 Abs. 1 Satz 1 SGB II kann das Einstiegsgeld zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit mit hauptberuflichen Charakter (Anhaltspunkt 15 Std / Woche) erbracht werden. Bei einer geringfügigen Beschäftigung in Sinne von § 8 SGB IV (AE bis mtl. 400,- Euro) handelt es sich um keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in diesem Sinne. Somit kann ein Einstiegsgeld nicht gewährt werden.

 Hinweise:

§ 29 SGB II
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