Antwort:
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Der Erlass einer Rechtsverordnung gem. § 29 Abs. 3 SGB II ist derzeit
vom BMWA nicht vorgesehen. Gem. § 29 Abs. 1 Satz 1 SGB II kann das Einstiegsgeld zur
Überwindung von Hilfebedürftigkeit bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen
oder selbständigen Erwerbstätigkeit mit hauptberuflichen Charakter (Anhaltspunkt 15 Std
/ Woche) erbracht werden. Bei einer geringfügigen Beschäftigung in Sinne von § 8 SGB IV
(AE bis mtl. 400,- Euro) handelt es sich um keine sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung in diesem Sinne. Somit kann ein Einstiegsgeld nicht
gewährt werden. |