Aufgabe einer selbständigen Tätigkeit zugunsten unselbständiger Tätigkeit

 

Paragraph:

Nr.:

Eingestellt am:

Geändert am:

Gültig bis:

  §§ 31, 31a , 31b 10007 13.10.04 05.09.11  

 Anliegen:

Kann das Arbeitslosengeld II eines Selbständigen, der sich weigert seine selbständige Tätigkeit zugunsten einer Tätigkeit als Arbeitnehmer aufzugeben, gemäß § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 gemindert werden?

 Antwort:

Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit einer Beschäftigung ist auf die konkrete Beschäftigungsmöglichkeit im Einzelfall abzustellen. Nach dem Grundsatz des Forderns und Förderns ist zu prüfen, durch welche Maßnahmen der erwerbsfähige Leistungsberechtigte wenigstens teilweise unabhängig von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden kann.

Solange jemand auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts angewiesen ist, ist sowohl ein Arbeitsstellenwechsel im Rahmen einer Arbeitnehmertätigkeit als auch der Wechsel von einer selbständigen zu einer nicht selbständigen Tätigkeit zumutbar, wenn damit die Hilfebedürftigkeit verringert oder beendet werden kann. Im Verweigerungsfall liegt eine Pflichtverletzung nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 vor.

Hierzu hat das OVG Bremen mit Beschluss vom 1.6.2006 (S1 B 140/06) entschieden, dass es einem Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld II zumutbar ist, eine selbständige Tätigkeit als Rechtsanwalt aufzugeben und sich auf eine konkret angebotene Stelle zu bewerben, wenn aus der selbständigen Tätigkeit nicht in absehbarer Zeit ein Einkommen zu erwarten ist das seine Hilfebedürftigkeit aufhebt.

 Hinweise:

 
Ersteller: S 11 - WSN