Paragraph: |
Nr.: |
Eingestellt am: |
Geändert am: |
Gültig bis: |
|||
| § 33 | 10010 | 29.11.04 | 07.08.08 |
Anliegen: |
Eine allein erziehende Mutter mit Anspruch auf ALG II weigert sich, den unterhaltspflichtigen Vater ihres jüngsten Kindes anzugeben. Bisher wurde deshalb für dieses Kind keine Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BSHG gewährt. Ein Unterhaltsvorschuss des zuständigen Jugendamtes wird ohne Namensnennung des Kindesvaters ebenfalls versagt. Kann/muss im ALG II vorerst Sozialgeld für dieses Kind gewährt werden, ohne dass die Mutter den Namen des Vaters preisgibt? |
Antwort: |
Dieser Eintrag wird zur Zeit überarbeitet. |
Hinweise: |
N-0250-261104-§ 33 |
| Ersteller: | 2nd Level Leistung |