Wichtige Hinweise bei der Verwendung der zertifizierten Unterhaltsdatenbank (ULLA)

 

Paragraph:

Nr.:

Eingestellt am:

Geändert am:

Gültig bis:

  § 33 10020 02.03.10    

 Anliegen:

Worauf muss ich bei der Verwendung der Unterhaltsdatenbank besonders achten?

 Antwort:

Im Rahmen der Bearbeitung von Unterhaltsfällen werden auch Sozialdaten Dritter, die nicht im Leistungsbezug stehen, erfasst. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist sicherzustellen, dass nur diejenigen Mitarbeiter Zugriff auf diese Daten haben, die sie für die Bearbeitung von Unterhaltsfällen benötigen. Aus diesem Grunde wird die Unterhaltsdatenbank auf einer gesonderten Ablage bereitgestellt. Zugriff zu dieser Ablage dürfen nur die mit der Unterhaltssachbearbeitung beauftragen Mitarbeiter haben.

Der Datenschutz macht es ebenfalls erforderlich, dass Sozialdaten nur solange gespeichert bleiben, wie dies für die Bearbeitung erforderlich ist. Sind übergegangene Ansprüche beispielsweise verjährt, verwirkt oder vollständig erfüllt, sind die Daten wieder zu löschen. Verjährungs- und Rechtsmittelfristen sind jedoch bei der Löschung zu beachten. Zu diesem Zweck enthält die Unterhaltsdatenbank auch einen Automatismus, der zu Jahresbeginn beendete Fälle nach einem Ablauf von fünf Jahren automatisch löscht.

Es ist darüber hinaus sicherzustellen, dass durch den Einsatz der Unterhaltsdatenbank eine Verhaltens- und Leistungskontrolle der einzelnen Mitarbeiter nicht stattfinden kann. Dies gilt insbesondere für die Auswertung der Datenbank im Rahmen des Controllings. Controlling-Ergebnisse sind daher so dazustellen, dass eine Verhaltens- und Leistungskontrolle Einzelner nicht möglich ist. Auf § 7 Abs. 2 e) der „Dienstvereinbarung über die Nutzung von Einrichtungen der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) in der Bundesagentur für Arbeit“ wird ergänzend hingewiesen.

 Hinweise:

 
Ersteller:  SP II 21