Erstattungsanspruch - Umfang bei Rente, Mitglieder der BG

 

Paragraph:

Nr.:

Eingestellt am:

Geändert am:

Gültig bis:

  § 34b 10001 05.10.11    

 Anliegen:

Dem früheren eLb wird rückwirkend eine Rente bewilligt.

Kann der SGB II-Träger auch die an die übrigen Mitglieder der BG erbrachten Leistungen vom Rentenversicherungsträger nach den §§ 102 ff. SGB X erstattet verlangen?

 Antwort:

Der Rentenversicherungsträger hat nicht nur die Leistungen zu erstatten, welche dem früheren eLb gezahlt wurden. Nach § 34b SGB II kommt auch eine Erstattung der Leistungen für die Mitglieder der BG in Betracht. (keine Personenidentität bei Erstattungsanspruch).

 Hinweise:

 Einzelne SG und LSG-Urteile folgen dieser Rechtsauffassung nicht. Die hier vertretene Rechtsauffassung ist mit dem BMAS abgestimmt.

Gleichlautender Eintrag unter SGB X (10005).