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| § 35 | 10001 | 18.10.04 | 20.10.04 |
Anliegen: |
Wird im Erbfall der Anspruch gegenüber Partnern und Verwandten ganz oder nur oberhalb von 15 500 geltend gemacht ? |
Antwort: |
Die Haftung des Erben wird durch Einräumung eines erhöhten
Freibetrages in Höhe von 15.500,- begrenzt, soweit er - Partner (§ 7 Abs. 3 Nr. 3) oder Verwandter des Leistungsempfängers war und - bis zum Tode des Leistungsempfängers mit diesem nicht nur vorübergehend in häuslicher Gemeinschaft gelebt und ihn gepflegt hat. Liegen die o.g. Voraussetzungen nicht vor, so wird der Wert des gesamten Nachlasses bis zur Höhe der gewährten Leistungen (sofern sie 1700,- Euro übersteigen) zum Kostenersatz herangezogen. |
Hinweise: |
§ 35 SGB II |
| Ersteller: | 2nd Level Leistung |