Frauenhaus - Leistungsbeginn bei verspäteter Antragstellung

 

Paragraph:

Nr.:

Eingestellt am:

Geändert am:

Gültig bis:

  § 37 10004 24.11.04

 Anliegen:

Ab wann wird Alg II gezahlt, wenn die Frau Freitags ins Frauenhaus einzieht und sich erst Montags melden kann?

 Antwort:

Grundsätzlich stehen Leistungen erst ab Tag der Antragstellung zu. Der Antrag kann nicht auf Freitag zurückdatiert werden, weil wegen des Einzugs ins Frauenhaus eine Meldung am Freitag nicht möglich war. Die Antragstellung ist jedoch an keine Form gebunden. Somit würde ein Telefonanruf oder eine E- Mail ausreichen, um eine Zahlung ab Einzug ins Frauenhaus zu erreichen.

 Hinweise:

BW-0122-021104-§ 20
Ersteller: 2nd Level Leistung