Antrag - Richtigkeit der Angaben

 

Paragraph:

Nr.:

Eingestellt am:

Geändert am:

Gültig bis:

  § 38 10003 23.12.04

 Anliegen:

Wer haftet für die Richtigkeit der Angaben im Antrag?

 Antwort:

Das Antragsformular füllt der Antragsteller als Vertreter der Bedarfsgemeinschaft aus. Bei der Vertretungsbefugnis handelt es sich um eine gesetzliche Vermutung. Das heißt, dass der Antragsteller für die Richtigkeit aller Angaben unterschreibt; er haftet grundsätzlich für fehlerhafte Angaben. Der Antragsteller kann die Haftung in diesem Fall weder einschränken noch teilweise ablehnen. Letztendlich ist aber derjenige haftbar, der diese Angaben verursacht hat. Dieses kann der Vertreter oder auch ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft sein.

Wenn Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gegenüber dem Träger jedoch erklären, dass sie ihre Interessen selbst bzw. allein wahrnehmen wollen, trifft die gesetzliche Vertretungsvermutung nicht zu. Diese Erklärung ist schriftlich abzugeben. Dann ist von jedem nicht vertretenen Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ein Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zu stellen.

 Hinweise:

   
Ersteller: 2nd Level Leistung