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| § 42 | 10001 | 30.09.04 |
Anliegen: |
Kann das ALG II für eine Bedarfsgemeinschaft auch getrennt auf 2 Girokonten ausgezahlt werden? |
Antwort: |
Gem § 38 SGB II besteht die gesetzliche Vermutung, dass der EHB bzw. der Antragsteller bevollmächtigt ist die Leistungen entgegenzunehmen für die mit ihm in der Bedarfsgemeinschaft (BG) lebenden Personen. Wird ausdrücklich erklärt, dass die Leistungen nach dem SGB II für Mitglieder der BG auf eine vom Antragsteller abweichende Bankverbindung überwiesen werden sollen, ist dies in Höhe der anteiligen Leistungen möglich. |
Hinweise: |
siehe auch § 38 (10001) |
| Ersteller: | 2nd Level Leistung |