Zuständigkeit

 

Paragraph:

Nr.:

Eingestellt am:

Geändert am:

Gültig bis:

  § 44a 10001 15.10.2004 16.02.2011 31.12.2010

 Anliegen:

Können Sozialhilfeempfänger, die bisher nicht als arbeitslos bei der AA geführt werden und im Zusammenhang mit der Beantragung von Alg II erklären, sie seien nicht erwerbsfähig, auch von einem Arzt des Gesundheitsamtes abschließend untersucht werden?

 Antwort:

Nach § 44a SGB II stellt die AA fest, ob jemand erwerbsfähig ist. Wenn der kommunale Träger diese Entscheidung anzweifelt, entscheidet die Einigungsstelle.

 Hinweise:

N-0003-270904-S
Ersteller: SP II 21 - LBT