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| § 44b | 10010 | 25.10.04 | 30.01.08 |
Anliegen: |
Wer erlässt den Bescheid für den Fall, dass keine ARGE gegründet wird? |
Antwort: |
In diesem Fall nehmen die Leistungsträger die ihnen nach dem SGB II übertragenen Aufgaben in getrennter Verantwortung wahr. Bei der getrennten Aufgabenwahrnehmung ist die Erstellung zweier Bescheide erforderlich. Die Kommune erteilt den Bescheid für KdU, die Agentur den Bescheid für die Regelleistung. |
Hinweise: |
| Ersteller: | SP II 21 - NBN |